Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag und ergänzende Vereinbarungen für Veranstaltungen

1 GELTUNGSBEREICH

1.1
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

2.1
Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

3.5 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorausahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.

3.9
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)/ NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.

4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

5 RÜCKTRITT DES HOTELS

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls:
— Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
— Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
— das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
— der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
— ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Anreisen nach 18.00 Uhr müssen schriftlich vereinbart sein.

6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

7 HAFTUNG DES HOTELS

7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.

7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr die Paradeismühle Hotel & Restaurant, PIA & BIANCA KÖHLICH GBR, (Paradeismühle 1, 63911 Klingenberg am Main). Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Paradeismühle Hotel & Restaurant, PIA & BIANCA KÖHLICH GBR, (Paradeismühle 1, 63911 Klingenberg am Main).

8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

8.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

© Hotelverband Deutschland (IHA) e.V. / Stand: April 2012




Ergänzende Vereinbarungen für Veranstaltungen (Tagung/ Restaurant/ Catering)

1. Anmeldung 

a) Die Reservierung von Konferenz- und Banketträumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen werden mit der schriftlichen oder in Textform abgegebenen Bestätigung durch das Hotel für dieses sowie für den Veranstalter bindend. Erbittet das Hotel die Gegenzeichnung des Vertrages seitens des Veranstalters, so wird die Reservierung mit Unterschrift seitens des Veranstalters und Eingang im Hotel (Poststempel/Faxbericht/ Email) rechtsgültig.

Reservierungen für einen Tisch im Restaurant des Hotels ohne Vereinbarung einer bestimmten Menüfolge werden mit deren mündlichen Äußerung dem Hotel gegenüber verbindlich und auf garantierter Basis vorgenommen. Tischreservierungen ab 10 Personen sind schriftlich via email

hotel@paradeismuehle.de zu verfassen Kostenfrei stornierbar bis 10 Tage vor Veranstaltungsdatum. Danach können bis zu 10% der gebuchten Personenzahl bis einen Tag vor der VA kostenfrei storniert werden. Nach Ablauf dieser Frist werden Ausfallkosten erhoben, die sich am Durchschnittsumsatz orientieren (z.Zt. € 29,00/Person). Die Durchschnittskosten können jeder Zeit entsprechend geändert werden. Die Ausfallkosten werden dem Besteller in Rechnung gestellt. Abweichende Nebenabsprachen oder Vereinbarungen bedürfen generell der Textform.

b) Falls der Auftraggeber nicht gleichzeitig der Veranstalter ist, haftet er dem Hotel gegenüber selbst für alle vertraglichen Verpflichtungen als Gesamtschuldner. 

c) Wird bei Reservierung von Konferenz- und Banketträumen eine Option eingeräumt, so ist diese für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf des festgelegten Optionstermins die reservierten Räumlichkeiten anderweitig zu vermieten. Ein Anspruch des Auftraggebers kann hieraus nicht abgeleitet werden.

2. Leistungen, Preise 

a) Der Auftraggeber erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Räumlichkeiten. 

b) Die gewünschte Art der Bestuhlung und Raumausstattung bist bis spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung bekannt zu geben. Ein Änderungswunsch am Veranstaltungstag hinsichtlich der Einrichtung, Ausstattung oder Bestuhlung ist mit einem Kostenmehraufwand von € 40,00/ Stunde verbunden. 

c) Ab 1:00 Uhr bis max. 3:00 Uhr gilt pro angefangener Stunde ein Nachtzuschlag von € 180,00. 

d) Eine Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich. 

e) Das Hotel ist berechtigt, vom Auftraggeber eine Vorauszahlung (Deposit) zu verlangen. Nach Absprache ist auch die Hinterlegung einer Kreditkarte zur Absicherung der Lieferungen und Leistungen vor Veranstaltungsbeginn möglich. 

f) Sämtliche Rechnungen sind zahlbar sofort rein netto Kasse per Überweisung oder bar. Zahlungen per Kreditkarte sind möglich, hierfür wird eine Pauschale in Höhe von 2 % des Rechnungsbetrages berechnet. 

g) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserstellung 4 Monate, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen

h) Änderungen des anteiligen Mehrwertsteuersatzes gehen unbeachtet des Zeitpunktes des Vertragsabschlusses zu Lasten des Auftraggebers.

3. Rücktritt 

a) Ein Rücktritt des Auftraggebers von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen. 

b) Sofern zwischen dem Hotel und dem Auftraggeber ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Auftraggebers erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt. 

c) Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei gemäß Ziffer3. d) pauschaliert werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch gegeben ist. 

d) Bei einem Rücktritt gemäß Ziffer 3. c) berechnet sich die vom Auftraggeber zu entrichtende Vergütung wie folgt:


Tagungen bis 8 Personen

 4 bis 2 Wochen vor Veranstaltung: 50% der vertraglich vereinbarten Leistungen 

13 Tage bis 5 Tage vor Veranstaltung: 70% der vertraglich vereinbarten Leistungen 

unter 4 Tagen vor Veranstaltung: 100% der vertraglich vereinbarten Leistungen


Tagungen 9 bis 30 Personen 

8 bis 4 Wochen vor Veranstaltung: 50% der vertraglich vereinbarten Leistungen 

4 bis 1 Woche vor Veranstaltung: 70% der vertraglich vereinbarten Leistungen 

unter 7 Tagen vor Veranstaltung: 100% der vertraglich vereinbarten Leistungen


Tagungen ab 31 Personen

 12 bis 8 Wochen vor Veranstaltung: 30% der vertraglich vereinbarten Leistungen

8 bis 4 Wochen vor Veranstaltung: 50% der vertraglich vereinbarten Leistungen

4 bis 1 Woche vor Veranstaltung: 70% der vertraglich vereinbarten Leistungen 

unter 7 Tagen vor Veranstaltung: 100% der vertraglich vereinbarten Leistungen


Als Berechnungsgrundlage für die anzusetzenden Speisen-, und Getränkeumsätze gelten die schriftlich im jeweiligen Auftrag niedergelegten Preise der Tagungs-, bzw. Getränkepauschalen multipliziert mit der vereinbarten Personenzahl. Bis zu 10% der gebuchten Personenzahl kann bis einen Tag vor Veranstaltungsdatum kostenfrei storniert werden.

4. Mitbringen von Speisen und Getränken 

a) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, zu der Veranstaltung Speisen oder Getränke mitzubringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel. 

b) Allergien sind spätestens bei Vertragsabschluss dem Hotel mitzuteilen. Das Hotel behält sich das Recht vor, bei höchst sensiblen Intoleranzen die Haftung für die gebuchten F&B Leistungen auszuschlagen, dem Wunsch nach eingebrachten Lebensmitteln zuzustimmen oder einen Aufpreis für bestimmte diätische Rezepturen zu verlangen.

5. Rücktritt des Hotels

Hat das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht oder im Falle eines sonstigen sachlich gerechtfertigten Grundes, ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Es entsteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz gegen das Hotel, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Hotels.

6. Haftung (Veranstaltungen)

a) Die bereitgestellten Räume sind unmittelbar nach dem vereinbarten Veranstaltungsende zu räumen und zurückzugeben. Der Auf- und Abbau von Ausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen ist vom Veranstalter selbst vorzunehmen. Eine Lagerung von Veranstaltungsmaterial ist nur in geringem Umfang möglich und in jedem Fall mit der Veranstaltungsleitung abzusprechen. Bei allen Veranstaltungen behält sich die Hotelleitung das Recht vor, Veranstaltungen in andere Räumlichkeiten des Hotels zu verlegen. Der Vertragspartner wird bei Eintritt dieses Falles sofort darüber informiert. 

b) Für Beschädigungen oder Verlust an Einrichtung oder Inventar, die während der Veranstaltung verursacht wurden, haftet der Auftraggeber, ohne dass es eines Nachweises des Verschuldens durch das Hotel bedarf. Hierbei wird als Richtlinie das Raum-Übergabe-Protokoll zugrunde gelegt. c) Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder von sonstigen Gegenständen wie das Bekleben von Wänden, Einschlagen von Nägeln, Haken etc. in Wänden, Decken und Fußböden sowie an Einrichtungsgegenständen ist nicht gestattet. 

d) Eine etwaige notwendige Versicherung von eingebrachten Ausstellungs-bzw. Dekorationsgegenständen obliegt dem Auftraggeber. Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen im Rahmen von Konferenz- und Bankettveranstaltungen übernimmt das Hotel keine Haftung. Ebenso haftet das Hotel nicht für die in der Garderobe eingebrachten Sachen. 

e) Die für die Durchführung der Veranstaltung etwa erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Anmeldungen hat der Auftraggeber auf seine Kosten zu beschaffen. Insbesondere obliegt dem Auftraggeber die Verpflichtung zur Anmeldung und Gebührenzahlung bei der GEMA sowie im Falle der Durchführung einer Tombola die Anmeldung bei zuständigen Lotteriestellen des Finanzamtes. 

f) Sollten Störungen oder Defekte an den vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auftreten, so wird das Hotel unverzüglich für Abhilfe sorgen. Eine Zurückbehaltung oder Minderung der Vergütung kann hieraus nicht hergeleitet werden.

7. Haftung (Allgemein) 

a) Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden erfolgt nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftungsbegrenzung und Haftungsausschlüsse gelten nicht, falls die sonstigen Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Der Auftraggeber stellt das Hotel gegenüber Schadensersatzansprüchen Dritter frei. 

b) Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Auftraggeber/ Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises, höchstens jedoch bis zu 3.500,00 €. Für Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck usw.) ist die Haftung begrenzt auf 800,00 €. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Auftraggeber/ Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung Anzeige erstattet. 

c) Für Beschädigungen am Fahrzeug auf dem Grundstück des Hotels durch Dritte erfolgt keine Haftung. Für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen in Fahrzeugen erfolgt keine Haftung. Es wird empfohlen, derartige Wertgegenstände während des Aufenthaltes auf dem Grundstück an der Rezeption zu deponieren. 

d) Himmelslaternen in Bayern

In Bayern ist nach der Bayerischen Brandschutzverordnung Art. 19 das Aufsteigen von unbemannten Flugballons mit festen oder flüssigen Brennstoffen verboten. Die Haftung übernimmt der Auftraggeber. 

e) Vergibt der Auftraggeber im Rahmen der Veranstaltungen Dienstleistungen an Dritte, so ist hierfür die vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels erforderlich. Das Hotel kann die Zustimmung von der Entrichtung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Bereichs auf dem Hotelgelände abhängig machen. 

f) Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Hotels gestattet. 

g) Der Einsatz von Drohnen ist auf dem gesamten Hotelgelände nicht gestattet.

8. Schlussbestimmungen 

a) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Ergänzungen zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. 

b) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. 

c) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften 

d) Die AGB des Vertragspartners finden keine Anwendung. Hiermit wird diesen vollumfänglich widersprochen. Der Widerspruch ist auch dann gültig, wenn darauf nicht explizit hingewiesen wird. 

e) Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand –auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten –ist im kaufmännischen Verkehr:

Gerichtsstand Paradeismühle Hotel & Restaurant, PIA & BIANCA KÖHLICH GBR, (Paradeismühle 1, 63911 Klingenberg am Main).